Ein Teil Ihrer logopädischen Therapie kann bei uns als Videotherapie stattfinden – auf Wunsch vollständig auf Italienisch. Wir arbeiten dabei nach den Vorgaben für telemedizinische Leistungen in der Stimm-, Sprech-, Sprach- und Schlucktherapie.
Logopedia in italiano, anche in videochiamata – nel rispetto delle norme tedesche sulle prestazioni telemediche.
Die logopädische Therapie im persönlichen Kontakt ist nach den Heilmittel-Richtlinien der fachliche Standard. Die Videotherapie ist eine Ergänzung dazu, kein vollständiger Ersatz. Für gesetzlich Versicherte gilt: Die erste Therapieeinheit sowie die Erst- und Bedarfsdiagnostik finden in der Praxis statt, Verlaufskontrollen ebenfalls. Eine Behandlung, die ausschließlich per Video stattfindet, ist im Rahmen der gesetzlichen Krankenversicherung nicht möglich.
Je nachdem, wie Sie versichert sind und wo Sie wohnen, kommen unterschiedliche Wege in Frage.
Sie sind Patientin oder Patient unserer Praxis in Solingen und haben eine ärztliche Heilmittelverordnung. Einzelne Therapieeinheiten können dann als Videotherapie stattfinden – auf Italienisch, wenn Sie das möchten.
Ohne ärztliche Verordnung und außerhalb der Kassenabrechnung bieten wir Beratung und Training auf Italienisch als private Selbstzahlerleistung an – etwa Elternberatung zur Mehrsprachigkeit oder Stimm- und Sprechtraining.
Hinweis: Eine Selbstzahlerleistung ist keine Heilmittelbehandlung zulasten der Krankenkasse. Ob Ihre private Krankenversicherung oder Beihilfe die Kosten übernimmt, klären Sie bitte vorab mit Ihrem Versicherer.
Für telemedizinische Leistungen gelten festgelegte Voraussetzungen. Wir prüfen vor jeder Videotherapie gemeinsam mit Ihnen, ob diese erfüllt sind.
Sie können aktiv am Therapieprozess mitwirken und verfügen über ausreichende Medienkompetenz für die Videotherapie.
Ausreichende Medienkompetenz und Konzentrationsfähigkeit über die gesamte Therapieeinheit müssen gewährleistet sein. Eine Bezugs- oder Betreuungsperson wird vor Therapiebeginn benannt und ist grundsätzlich zur Unterstützung anwesend. Bei Kindern unter 4 Jahren prüfen und dokumentieren wir das besonders sorgfältig.
Spätestens zu Beginn der Therapieeinheit wird eine persönliche Ansprechperson benannt, die zur Unterstützung zur Verfügung steht, sobald es notwendig ist.
Bei Ihnen und bei uns muss eine störungsfreie Umgebung mit angemessener Privatsphäre gegeben sein. Zu Beginn stellen sich auf beiden Seiten alle im Raum anwesenden Personen vor.
Die Teilnahme ist für alle Beteiligten freiwillig. Ob Sie Videotherapie nutzen möchten, hat keinen Einfluss darauf, ob wir Ihre Verordnung annehmen.
Hat die Ärztin oder der Arzt einen Hausbesuch verordnet, kann die Leistung unter den genannten Voraussetzungen auch telemedizinisch erbracht werden. Eine Hausbesuchspauschale wird dann nicht abgerechnet.
In bestimmten Fällen ist der unmittelbare persönliche Kontakt notwendig. Eine Videotherapie kommt daher nicht in Betracht, wenn eine Anleitung den persönlichen Kontakt erfordert und eine persönliche Intervention nötig ist, insbesondere bei:
Ebenfalls ausgeschlossen sind bestimmte Leistungen nach § 11 Abs. 2 Heilmittel-Richtlinie bei Versicherten vor Vollendung des 14. Lebensjahres. Ab dem vollendeten 14. Lebensjahr sind diese Leistungen telemedizinisch möglich.
Wir klären gemeinsam, ob eine Videotherapie für Ihr Störungsbild und Ihre Situation geeignet ist – auf Deutsch oder Italienisch.
Sie erhalten alle Informationen zur Videotherapie und zur Datenverarbeitung des genutzten Videodienstes. Die Vereinbarung wird schriftlich getroffen.
Erst- beziehungsweise Bedarfsdiagnostik und die erste Therapieeinheit finden bei uns in Solingen statt.
Vor dem ersten Videotermin schauen Sie bitte, dass Kamera und Mikrofon funktionieren.
Sie erhalten einen Zugangslink. Eine Registrierung ist für Sie nicht erforderlich. Die Therapie findet in der vereinbarten Sprache statt.
Nach der Behandlung bestätigen Sie die Leistung per E‑Mail. Alternativ ist die Bestätigung beim nächsten Präsenztermin per Unterschrift möglich.
Wir setzen ausschließlich einen Videodienstanbieter ein, der die technischen Anforderungen für telemedizinische Leistungen erfüllt und beim GKV‑Spitzenverband gelistet ist. Werbung während der Behandlung ist ausgeschlossen.
Sie können am Videotermin teilnehmen, ohne sich vorher registrieren zu müssen. Die Nutzungsbedingungen des Dienstes sind vollständig auf Deutsch und ohne Anmeldung online abrufbar.
Die Verarbeitung Ihrer Daten richtet sich nach DSGVO, BDSG und SGB V. Wir holen vor der ersten Videotherapie Ihre ausdrückliche Einwilligung in die Datenverarbeitung des genutzten Videodienstes ein.
Aufzeichnungen zur Dokumentation der Behandlung sind ausschließlich mit Ihrer Einwilligung gestattet.
Sie können die Videotherapie jederzeit ablehnen. Auch nach bereits erfolgten Videoterminen können Sie Ihre Einwilligung vor jeder neuen Terminvereinbarung widerrufen. Die Therapie wird dann in der Praxis fortgeführt.
Ein Endgerät mit Kamera und Mikrofon, eine stabile Internetverbindung mit ausreichender Bandbreite und einen geschlossenen Raum, der Ihre Privatsphäre sicherstellt.
Nel nostro studio a Solingen la terapia logopedica può svolgersi in italiano. Una parte delle sedute può avvenire in videochiamata, nel rispetto delle norme tedesche sulle prestazioni telemediche.
Offriamo anche consulenza e training in italiano come prestazione privata (a pagamento), senza vincoli di luogo. Questa prestazione non viene rimborsata dalla cassa mutua pubblica.
Nein. Für gesetzlich Versicherte finden die erste Therapieeinheit, die Erst- und Bedarfsdiagnostik sowie die Verlaufskontrollen in der Praxis statt.
Ja, auf Wunsch vollständig. Ebenso möglich sind Deutsch oder ein Wechsel zwischen beiden Sprachen.
Nein. Sie erhalten einen Zugangslink und können ohne vorherige Registrierung teilnehmen.
Telemedizinische Leistungen werden über eigene Positionsnummern mit der Krankenkasse abgerechnet. Für Sie gilt die gesetzliche Zuzahlung wie bei jeder Heilmittelbehandlung.
Die Behandlung kann jederzeit im persönlichen Kontakt in unseren Praxisräumen durchgeführt oder fortgeführt werden.
Die Angaben auf dieser Seite beziehen sich auf die Erbringung telemedizinischer Leistungen in der Stimm-, Sprech-, Sprach- und Schlucktherapie nach § 125 Abs. 2a SGB V in Verbindung mit § 7a des Vertrags nach § 125 Abs. 1 SGB V sowie den technischen Voraussetzungen der Anlage 7 zu diesem Vertrag. Maßgeblich sind die Heilmittel-Richtlinie und die Heilmittel-Richtlinie Zahnärzte in der jeweils geltenden Fassung.
Telemedizinische Leistungen geben wir aus unseren nach § 124 SGB V zugelassenen Praxisräumen ab. Diese Seite ersetzt keine individuelle Beratung. Ob eine Videotherapie in Ihrem Fall in Frage kommt, klären wir persönlich mit Ihnen.
Stand: August 2026
Schreiben Sie uns – auf Deutsch oder Italienisch. Wir prüfen gemeinsam mit Ihnen, welcher Weg passt.
Scrivici in italiano: valutiamo insieme la soluzione più adatta.