Telelogopädie · Italienisch & Deutsch

Videotherapie auf Italienisch

Ein Teil Ihrer logopädischen Therapie kann bei uns als Videotherapie stattfinden – auf Wunsch vollständig auf Italienisch. Wir arbeiten dabei nach den Vorgaben für telemedizinische Leistungen in der Stimm-, Sprech-, Sprach- und Schlucktherapie.

Logopedia in italiano, anche in videochiamata – nel rispetto delle norme tedesche sulle prestazioni telemediche.

Muttersprachlich Italienisch Gelisteter Videodienst Freiwillig & jederzeit widerrufbar

Wichtig vorab: Videotherapie ersetzt die Praxis nicht

Die logopädische Therapie im persönlichen Kontakt ist nach den Heilmittel-Richtlinien der fachliche Standard. Die Videotherapie ist eine Ergänzung dazu, kein vollständiger Ersatz. Für gesetzlich Versicherte gilt: Die erste Therapieeinheit sowie die Erst- und Bedarfsdiagnostik finden in der Praxis statt, Verlaufskontrollen ebenfalls. Eine Behandlung, die ausschließlich per Video stattfindet, ist im Rahmen der gesetzlichen Krankenversicherung nicht möglich.

Zwei Wege zur Videotherapie auf Italienisch

Je nachdem, wie Sie versichert sind und wo Sie wohnen, kommen unterschiedliche Wege in Frage.

1 · Gesetzlich versichert, mit Verordnung

Sie sind Patientin oder Patient unserer Praxis in Solingen und haben eine ärztliche Heilmittelverordnung. Einzelne Therapieeinheiten können dann als Videotherapie stattfinden – auf Italienisch, wenn Sie das möchten.

  • Erste Therapieeinheit sowie Erst- und Bedarfsdiagnostik in der Praxis
  • Verlaufskontrollen finden regelmäßig in der Praxis statt
  • Abrechnung über die Krankenkasse, es gilt die gesetzliche Zuzahlung wie bei jeder Heilmittelbehandlung

2 · Selbstzahlerleistung

Ohne ärztliche Verordnung und außerhalb der Kassenabrechnung bieten wir Beratung und Training auf Italienisch als private Selbstzahlerleistung an – etwa Elternberatung zur Mehrsprachigkeit oder Stimm- und Sprechtraining.

  • Ortsunabhängig möglich
  • Keine Abrechnung über die gesetzliche Krankenversicherung
  • Honorar nach Absprache, Rechnung direkt an Sie
  • Bei Krankheitswert empfehlen wir vorab die ärztliche Abklärung – dann greift Weg 1

Hinweis: Eine Selbstzahlerleistung ist keine Heilmittelbehandlung zulasten der Krankenkasse. Ob Ihre private Krankenversicherung oder Beihilfe die Kosten übernimmt, klären Sie bitte vorab mit Ihrem Versicherer.

Wann ist eine Videotherapie möglich?

Für telemedizinische Leistungen gelten festgelegte Voraussetzungen. Wir prüfen vor jeder Videotherapie gemeinsam mit Ihnen, ob diese erfüllt sind.

Aktive Teilnahme möglich

Sie können aktiv am Therapieprozess mitwirken und verfügen über ausreichende Medienkompetenz für die Videotherapie.

Kinder unter 7 Jahren

Ausreichende Medienkompetenz und Konzentrationsfähigkeit über die gesamte Therapieeinheit müssen gewährleistet sein. Eine Bezugs- oder Betreuungsperson wird vor Therapiebeginn benannt und ist grundsätzlich zur Unterstützung anwesend. Bei Kindern unter 4 Jahren prüfen und dokumentieren wir das besonders sorgfältig.

Bei Pflegebedarf oder Fremdhilfebedarf

Spätestens zu Beginn der Therapieeinheit wird eine persönliche Ansprechperson benannt, die zur Unterstützung zur Verfügung steht, sobald es notwendig ist.

Geschützter Raum auf beiden Seiten

Bei Ihnen und bei uns muss eine störungsfreie Umgebung mit angemessener Privatsphäre gegeben sein. Zu Beginn stellen sich auf beiden Seiten alle im Raum anwesenden Personen vor.

Freiwilligkeit

Die Teilnahme ist für alle Beteiligten freiwillig. Ob Sie Videotherapie nutzen möchten, hat keinen Einfluss darauf, ob wir Ihre Verordnung annehmen.

Verordneter Hausbesuch

Hat die Ärztin oder der Arzt einen Hausbesuch verordnet, kann die Leistung unter den genannten Voraussetzungen auch telemedizinisch erbracht werden. Eine Hausbesuchspauschale wird dann nicht abgerechnet.

Wann eine Videotherapie nicht möglich ist

In bestimmten Fällen ist der unmittelbare persönliche Kontakt notwendig. Eine Videotherapie kommt daher nicht in Betracht, wenn eine Anleitung den persönlichen Kontakt erfordert und eine persönliche Intervention nötig ist, insbesondere bei:

  • Aspirationsgefahr
  • Tonlosigkeit
  • nicht kompensierter Hörminderung oder Hörverlust
  • stark fluktuierender Symptomatik, etwa bei akuter Aphasie oder in der unmittelbaren postoperativen Phase
  • nicht kompensierten psychischen Beeinträchtigungen

Ebenfalls ausgeschlossen sind bestimmte Leistungen nach § 11 Abs. 2 Heilmittel-Richtlinie bei Versicherten vor Vollendung des 14. Lebensjahres. Ab dem vollendeten 14. Lebensjahr sind diese Leistungen telemedizinisch möglich.

So läuft die Videotherapie ab

Schritt 1

Gespräch und Prüfung

Wir klären gemeinsam, ob eine Videotherapie für Ihr Störungsbild und Ihre Situation geeignet ist – auf Deutsch oder Italienisch.

Schritt 2

Aufklärung und Einwilligung

Sie erhalten alle Informationen zur Videotherapie und zur Datenverarbeitung des genutzten Videodienstes. Die Vereinbarung wird schriftlich getroffen.

Schritt 3

Erste Einheit in der Praxis

Erst- beziehungsweise Bedarfsdiagnostik und die erste Therapieeinheit finden bei uns in Solingen statt.

Schritt 4

Technikcheck

Vor dem ersten Videotermin schauen Sie bitte, dass Kamera und Mikrofon funktionieren.

Schritt 5

Videotherapie

Sie erhalten einen Zugangslink. Eine Registrierung ist für Sie nicht erforderlich. Die Therapie findet in der vereinbarten Sprache statt.

Schritt 6

Bestätigung

Nach der Behandlung bestätigen Sie die Leistung per E‑Mail. Alternativ ist die Bestätigung beim nächsten Präsenztermin per Unterschrift möglich.

Technik, Datenschutz und Ihre Rechte

Geprüfter Videodienst

Wir setzen ausschließlich einen Videodienstanbieter ein, der die technischen Anforderungen für telemedizinische Leistungen erfüllt und beim GKV‑Spitzenverband gelistet ist. Werbung während der Behandlung ist ausgeschlossen.

Ohne Registrierung nutzbar

Sie können am Videotermin teilnehmen, ohne sich vorher registrieren zu müssen. Die Nutzungsbedingungen des Dienstes sind vollständig auf Deutsch und ohne Anmeldung online abrufbar.

Datenschutz

Die Verarbeitung Ihrer Daten richtet sich nach DSGVO, BDSG und SGB V. Wir holen vor der ersten Videotherapie Ihre ausdrückliche Einwilligung in die Datenverarbeitung des genutzten Videodienstes ein.

Keine heimlichen Aufzeichnungen

Aufzeichnungen zur Dokumentation der Behandlung sind ausschließlich mit Ihrer Einwilligung gestattet.

Jederzeit widerrufbar

Sie können die Videotherapie jederzeit ablehnen. Auch nach bereits erfolgten Videoterminen können Sie Ihre Einwilligung vor jeder neuen Terminvereinbarung widerrufen. Die Therapie wird dann in der Praxis fort­geführt.

Was Sie brauchen

Ein Endgerät mit Kamera und Mikrofon, eine stabile Internetverbindung mit ausreichender Bandbreite und einen geschlossenen Raum, der Ihre Privatsphäre sicherstellt.

In italiano

Logopedia in italiano, anche in videochiamata

Nel nostro studio a Solingen la terapia logopedica può svolgersi in italiano. Una parte delle sedute può avvenire in videochiamata, nel rispetto delle norme tedesche sulle prestazioni telemediche.

Cosa è importante sapere

  • La terapia in presenza resta lo standard: la videochiamata è un complemento, non un sostituto
  • Per gli assicurati del sistema pubblico (GKV) la prima seduta e la diagnosi iniziale si svolgono in studio, così come i controlli periodici
  • Una terapia esclusivamente online non è possibile a carico della cassa mutua
  • La partecipazione è sempre volontaria e revocabile in qualsiasi momento

Senza prescrizione medica

Offriamo anche consulenza e training in italiano come prestazione privata (a pagamento), senza vincoli di luogo. Questa prestazione non viene rimborsata dalla cassa mutua pubblica.

Häufige Fragen zur Videotherapie

Kann meine gesamte Therapie online stattfinden?

Nein. Für gesetzlich Versicherte finden die erste Therapieeinheit, die Erst- und Bedarfsdiagnostik sowie die Verlaufskontrollen in der Praxis statt.

Findet die Therapie wirklich auf Italienisch statt?

Ja, auf Wunsch vollständig. Ebenso möglich sind Deutsch oder ein Wechsel zwischen beiden Sprachen.

Muss ich ein Programm installieren?

Nein. Sie erhalten einen Zugangslink und können ohne vorherige Registrierung teilnehmen.

Kostet die Videotherapie mehr?

Telemedizinische Leistungen werden über eigene Positionsnummern mit der Krankenkasse abgerechnet. Für Sie gilt die gesetzliche Zuzahlung wie bei jeder Heilmittelbehandlung.

Was, wenn es technisch nicht klappt?

Die Behandlung kann jederzeit im persönlichen Kontakt in unseren Praxisräumen durchgeführt oder fortgeführt werden.

Rechtlicher Rahmen

Die Angaben auf dieser Seite beziehen sich auf die Erbringung telemedizinischer Leistungen in der Stimm-, Sprech-, Sprach- und Schlucktherapie nach § 125 Abs. 2a SGB V in Verbindung mit § 7a des Vertrags nach § 125 Abs. 1 SGB V sowie den technischen Voraussetzungen der Anlage 7 zu diesem Vertrag. Maßgeblich sind die Heilmittel-Richtlinie und die Heilmittel-Richtlinie Zahnärzte in der jeweils geltenden Fassung.

Telemedizinische Leistungen geben wir aus unseren nach § 124 SGB V zugelassenen Praxisräumen ab. Diese Seite ersetzt keine individuelle Beratung. Ob eine Videotherapie in Ihrem Fall in Frage kommt, klären wir persönlich mit Ihnen.

Stand: August 2026

Videotherapie auf Italienisch anfragen

Schreiben Sie uns – auf Deutsch oder Italienisch. Wir prüfen gemeinsam mit Ihnen, welcher Weg passt.

Scrivici in italiano: valutiamo insieme la soluzione più adatta.